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Ratgeber · Steuern

DAC7 für Reseller.

Aktualisiert am · Redaktion ResellDesk · 5 Quellen

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Kurz gesagt

Für Meldezeiträume ab dem Kalenderjahr 2023 melden Online-Plattformen wie Vinted, eBay oder Kleinanzeigen Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), wenn diese auf der jeweiligen Plattform im Kalenderjahr mindestens 30 Verkäufe oder mindestens 2.000 € Vergütung erreichen. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Die Meldung selbst begründet keine Steuer – ob Einkünfte steuerpflichtig sind, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Gesetz
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), in Kraft seit 01.01.2023
Meldegrenze Waren
gemeldet, wenn 30 Verkäufe ODER 2.000 € erreicht – je Plattform und Kalenderjahr
Empfänger
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Weiterleitung an das zuständige Finanzamt
Frist
bis 31. Januar des Folgejahres

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen auf Grundlage der genannten Gesetzestexte und Behördenangaben. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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Was ist DAC7?

DAC7 ist eine EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Deutschland hat sie mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Erster Meldezeitraum war das Kalenderjahr 2023. Plattformbetreiber melden bestimmte Verkäufer einmal jährlich an das BZSt, das die Daten an die zuständigen Finanzämter weitergibt.

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Ab wann meldet die Plattform?

Für den Verkauf von Waren gilt ein Anbieter als freigestellt – wird also nicht gemeldet –, wenn er im Meldezeitraum über dieselbe Plattform in weniger als 30 Fällen verkauft und dadurch insgesamt weniger als 2.000 € Vergütung erhalten hat (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Nur wenn beide Grenzen unterschritten sind, entfällt die Meldung.

Hinweis: Die FAQ des Bundeszentralamts für Steuern formulieren die Grenze als „nicht mehr als 30 Fälle“ und „nicht mehr als 2.000 Euro“. Dieser Artikel folgt dem Gesetzeswortlaut; bei genau 30 Verkäufen oder genau 2.000 € im Grenzbereich solltest du dich an deine Steuerberatung wenden.

Beispiele (je Plattform und Kalenderjahr)
SituationMeldung?
25 Verkäufe, zusammen 900 €nein – beide Grenzen unterschritten
30 Verkäufe, zusammen 400 €ja – 30 Verkäufe erreicht
8 Verkäufe, zusammen 2.100 €ja – 2.000 € überschritten
je 20 Verkäufe auf zwei Plattformennein – die Grenzen gelten je Plattform
Gezählt werden Verkaufsvorgänge (Rechtsgeschäfte), nicht die Zahl der Artikel.
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Welche Daten werden gemeldet?

  • Name, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer des Verkäufers
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Kennung des Finanzkontos und den Kontoinhaber
  • Vergütung und Anzahl der Verkäufe je Kalenderquartal
  • von der Plattform einbehaltene Gebühren, Provisionen oder Steuern
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Muss ich jetzt Steuern zahlen?

Nicht automatisch. Laut Bundeszentralamt für Steuern führen die gemeldeten Daten nicht automatisch zu einer höheren Steuerfestsetzung; sie dienen den Finanzämtern als Kontrollmitteilungen. Nach den Informationen des Bayerischen Landesamts für Steuern sind die Meldegrenzen keine steuerlichen Freibeträge oder Freigrenzen. Ob und in welchem Umfang Verkäufe steuerpflichtig sind, entscheidet das Finanzamt anhand der Umstände des Einzelfalls.

Wer eigene Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkauft, bleibt in der Regel steuerfrei; wer zum Weiterverkauf einkauft, handelt eher gewerblich. Die Abgrenzung erklärt Reselling und Steuern.

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Was Reseller jetzt tun sollten

  1. Verkäufe je Plattform zählenDie Grenzen gelten je Plattform. Behalte Anzahl und Summe pro Jahr im Blick.
  2. Einkäufe belegenEinkaufspreise und Belege aufbewahren – sie zeigen, ob überhaupt ein Gewinn entstanden ist.
  3. Kosten dokumentierenGebühren, Versand und Verpackung je Verkauf festhalten.
  4. Beratung einholenBei regelmäßigem Einkauf zum Weiterverkauf frühzeitig mit einer Steuerberatung sprechen.

Wie die Unterlagen aufgebaut werden, zeigt Buchhaltung für Reseller.

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Häufige Fragen

Ab wann meldet Vinted an das Finanzamt?

Wenn ein Verkäufer auf Vinted im Kalenderjahr 30 Verkäufe oder 2.000 € Vergütung erreicht. Die Meldung geht an das Bundeszentralamt für Steuern.

Gelten die 30 Verkäufe für alle Plattformen zusammen?

Nein. Die Grenzen gelten je Plattform und Kalenderjahr.

Ist DAC7 eine neue Steuer?

Nein. DAC7 ist eine Meldepflicht der Plattformen. Ob Steuern anfallen, richtet sich nach den allgemeinen Steuergesetzen.

Bis wann melden die Plattformen?

Bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern.

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Quellen

  1. § 4 PStTG – Begriffsbestimmungen, Abs. 5 freigestellter Anbieter (lxgesetze.de) – abgerufen am 16.10.2026
  2. Bundeszentralamt für Steuern: DAC7 – Fragen und Antworten für Anbieter – abgerufen am 16.10.2026
  3. Bayerisches Landesamt für Steuern: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Stand Juni 2023) – abgerufen am 15.10.2026
  4. FIM-Leistungsbeschreibung (BMF): Meldung durch Plattformbetreiber nach dem PStTG – abgerufen am 15.10.2026
  5. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte (dejure.org) – abgerufen am 15.10.2026

Gebühren und Regeln der Plattformen ändern sich. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand auf den Seiten der jeweiligen Plattform bzw. der aktuelle Gesetzestext.

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