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Ratgeber · Steuern

Reselling und Steuern.

Aktualisiert am · Redaktion ResellDesk · 7 Quellen

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Kurz gesagt

Beim Thema Reselling und Steuern gilt: Wer eigene, gebrauchte Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkauft, muss darauf in der Regel keine Einkommensteuer zahlen (§ 23 Abs. 1 EStG). Wer dagegen Ware gezielt einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelt nach dem Gesamtbild meist gewerblich: Dann sind Gewinne steuerpflichtig, ein Gewerbe ist anzumelden und Umsatzsteuerregeln greifen – mit Erleichterungen wie der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG).

Privatverkauf
Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von § 23 EStG ausgenommen
Spekulationsfrist
andere Wirtschaftsgüter: steuerpflichtig bei Verkauf innerhalb eines Jahres; Freigrenze: Gesamtgewinn unter 1.000 € im Jahr
Kleinunternehmer
Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufendes Jahr ≤ 100.000 € (seit 2025)
Gewerbesteuer
Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen (§ 11 GewStG)

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen auf Grundlage der genannten Gesetzestexte und Behördenangaben. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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Private Verkäufe: wann sie steuerfrei sind

Private Veräußerungsgeschäfte regelt § 23 EStG. Steuerpflichtig sind danach unter anderem Verkäufe von Wirtschaftsgütern, bei denen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Ausdrücklich ausgenommen sind Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt als Beispiele für Gegenstände des täglichen Gebrauchs unter anderem Kleidung, Möbel, Spielsachen und Elektronikgeräte. Vorsicht gilt bei Wertgegenständen wie Schmuck, Edelmetallen, Antiquitäten, Kunst, Briefmarken oder Oldtimern: Werden sie innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein.

Die Freigrenze von 1.000 €

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt (§ 23 Abs. 3 EStG). Es handelt sich um eine Freigrenze: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

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Ab wann ist Reselling gewerblich?

Eine feste Umsatz- oder Stückzahlgrenze gibt es nicht. Nach den Informationen des Bayerischen Landesamts für Steuern kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse an; ein händlertypisches Verhalten – insbesondere der Erwerb von Waren zum Weiterverkauf – spricht für einen Gewerbebetrieb.

  • Eher privat: Du verkaufst Dinge, die du selbst gekauft und benutzt hast.
  • Eher gewerblich: Du kaufst gezielt auf Flohmärkten, in Restposten oder online ein, um die Ware mit Gewinn weiterzuverkaufen – regelmäßig und auf Dauer.

Die Meldegrenzen der Plattformen (30 Verkäufe oder 2.000 € pro Jahr und Plattform) sind keine steuerlichen Grenzen. Sie bestimmen nur, ob die Plattform dich an das Bundeszentralamt für Steuern meldet – siehe DAC7 für Reseller.

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Was gewerbliches Reselling steuerlich bedeutet

Gewerbeanmeldung und Einkommensteuer

Ein Gewerbe wird beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet (§ 14 Abs. 1 GewO). Dem Finanzamt sind anschließend innerhalb eines Monats weitere Angaben zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Der Gewinn – Einnahmen minus Ausgaben wie Wareneinkauf, Gebühren, Versand und Verpackung – unterliegt der Einkommensteuer.

Gewerbesteuer

Für natürliche Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 € gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG).

Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer greift, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Umsätze sind dann steuerfrei. Welche Folgen das für Rechnungen und den Vorsteuerabzug hat, sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.

Umsatzsteuer: Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren

Wer als Wiederverkäufer gewerbsmäßig mit beweglichen Gegenständen handelt und Ware ohne Umsatzsteuer einkauft – etwa von Privatpersonen –, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nutzen. Dann wird der Umsatz nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt – also nur die Marge, nicht der gesamte Preis.

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Unterlagen von Anfang an sammeln

Ob privat oder gewerblich: Wer Einkaufspreise, Verkaufserlöse, Gebühren und Versandkosten je Artikel dokumentiert, kann gegenüber dem Finanzamt belegen, was er verdient hat. Wie das aufgebaut wird, erklärt Buchhaltung für Reseller.

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Häufige Fragen

Muss ich Verkäufe auf Vinted versteuern?

Verkäufe eigener Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Kleidung sind von § 23 EStG ausgenommen. Wer Ware gezielt zum Weiterverkauf einkauft, handelt meist gewerblich; dann sind die Gewinne steuerpflichtig.

Ab wie viel Euro muss ich ein Gewerbe anmelden?

Es gibt keine Betragsgrenze. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit nach dem Gesamtbild gewerblich ist, etwa durch regelmäßigen Einkauf zum Weiterverkauf.

Was ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € (§ 19 Abs. 1 UStG in der Fassung ab 1. Januar 2025).

Ist die 1.000-€-Grenze ein Freibetrag?

Nein, eine Freigrenze: Erreicht der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften 1.000 €, ist er vollständig steuerpflichtig.

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Quellen

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte (dejure.org) – abgerufen am 15.10.2026
  2. Bayerisches Landesamt für Steuern: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Stand Juni 2023) – abgerufen am 15.10.2026
  3. § 14 GewO – Anzeigepflicht (dejure.org) – abgerufen am 16.10.2026
  4. § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (dejure.org) – abgerufen am 16.10.2026
  5. § 19 UStG – Kleinunternehmer (dejure.org, Fassung ab 01.01.2025) – abgerufen am 15.10.2026
  6. § 25a UStG – Differenzbesteuerung (dejure.org) – abgerufen am 15.10.2026
  7. § 11 GewStG – Freibetrag (dejure.org) – abgerufen am 15.10.2026

Gebühren und Regeln der Plattformen ändern sich. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand auf den Seiten der jeweiligen Plattform bzw. der aktuelle Gesetzestext.

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